Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der VisionActive GmbH

Stand: Mai 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der VisionActive GmbH

Stand: Mai 2024

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der VisionActive GmbH, Raboisen 3, 20095 Hamburg (nachfolgend „VisionActive“ genannt) und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn VisionActive ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen VisionActive und dem Auftraggeber.

1.3 Die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind jederzeit auf der Webseite von VisionActive einsehbar.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 VisionActive bietet Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Employer Branding und Online-Marketing. Der genaue Leistungsumfang und die Einzelheiten der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

2.2 Der zwischen VisionActive und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag ist grundsätzlich ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es wird nicht der Erfolg einer bestimmten Leistung im Sinne eines Werkvertrags geschuldet, es sei denn, dies ist explizit schriftlich vereinbart.

2.3 VisionActive kann zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen, bleibt jedoch der alleinige Vertragspartner des Auftraggebers und verantwortlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

2.4 Die Leistung von VisionActive kann je nach Vereinbarung Garantien umfassen, die sich entweder auf die Generierung einer Mindestanzahl qualifizierter Bewerbungen oder auf die Einstellung eines Kandidaten pro ausgeschriebener Stelle beziehen. Die genauen Bedingungen und Garantien werden im Angebot und der Auftragsbestätigung definiert.

§3 Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt schriftlich, fernmündlich (z.B. per Telefon oder Videochat) oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder elektronische Signatur) zustande.

3.2 VisionActive bestätigt den Vertragsschluss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung. Diese ist verbindlich und bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die von VisionActive zu erbringenden Leistungen besteht aus zwei Komponenten:

  • Die Verwaltungsgebühren sowie die Gebühren für die Erstellung und Durchführung der Kampagne werden entweder im Voraus mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt, oder

  • Die Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

4.2 Das Werbebudget zur Generierung der Reichweite auf den digitalen Kanälen wird ebenfalls vor dem Start der Kampagne in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.

4.3 Zusätzliche Setup-Gebühren, beispielsweise für Vor-Ort-Drehtage oder andere Sonderleistungen, werden vor der Leistungserbringung gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls sofort fällig.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kampagnendurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das vollständige Ausfüllen eines Onboarding-Fragebogens, der spätestens fünf Werktage vor dem Kick-off-Meeting abgeschlossen sein muss.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Feedback zu Kampagnenmaterialien oder Bewerbungen innerhalb von 24 Stunden zu geben, um eine effiziente Durchführung und Optimierung der Kampagne zu gewährleisten.

5.3 Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten behält sich VisionActive das Recht vor, vereinbarte Garantien für Bewerbungen oder Einstellungen auszusetzen oder nicht zu gewähren.

§6 Garantien

6.1 VisionActive bietet dem Auftraggeber eine Garantie, die entweder auf die Generierung einer Mindestanzahl qualifizierter Bewerbungen oder auf die Einstellung eines Kandidaten pro ausgeschriebener Stelle gerichtet ist, je nach individueller Vereinbarung im Angebot.

6.2 Die genaue Garantie sowie die damit verbundenen Bedingungen werden im Angebot und der Auftragsbestätigung festgehalten.

6.3 Die Garantie wird nur gewährt, wenn der Auftraggeber alle Mitwirkungspflichten fristgerecht und vollständig erfüllt.

6.4 Sollte die garantierte Anzahl von Bewerbungen oder die Einstellung nicht erreicht werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine kostenfreie Verlängerung der Kampagne oder auf eine Rückzahlung, wie im Angebot festgelegt.

§7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Bei längeren Verträgen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch im gleichen Verhältnis, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

7.2 Freie Kündigungsrechte während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§8 Nutzungsrechte und Urheberrechte

8.1 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von VisionActive erstellten Arbeitsergebnissen, einschließlich Anzeigen und sonstiger Materialien.

8.2 VisionActive behält alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Materialien. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VisionActive nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden.

§9 Haftung

9.1 VisionActive haftet für Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet VisionActive nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

9.3 VisionActive haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (z.B. Bilder, Texte) entstehen. Der Auftraggeber stellt VisionActive von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Materialien geltend gemacht werden.

§10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng geheim zu halten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

10.2 VisionActive verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von VisionActive zu entnehmen.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Experten stehen Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch für weitere Fragen und individuelle Beratungen zur Seite.

Was macht VisionActive anders als klassische Personaldienstleister?

Welche Resultate kann ich erwarten?

Unterstützen VisionActive jedes Unternehmen?

Sind Sie Personalvermittler oder Headhunter?

Funktioniert das auch in ländlichen Regionen?

Was unterscheidet VisionActive von (Social Media) Recruiting Agenturen?

Wie können Sie sicherstellen, dass Sie die besten IT-Talente erreichen?

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Wir sind Ihr Partner für innovatives Recruiting und Employer Branding. Unsere Mission ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die besten Talente zu gewinnen und langfristig zu binden.

© 2024 VisionActive GmbH — All rights reserved.

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